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Nach einer ausführlichen Einführung in den Sach- und Streitstand teilte das Gericht zunächst mit, dass es sich für international zuständig hält. Da die Beklagte ihren Sitz in Irland hat, finden die Regelungen der EuGVVO Anwendung. Einschlägig sei nach Auffassung des Senats Art. 7 Abs. 2 EuGVVO, der auf den Ort des schädigenden Verhaltens abstellt. Der Ansicht der Beklagten, der klagende Verband mache einen eigenen Anspruch geltend, folgt der Senat nicht, da bereits die Anspruchsgrundlage für einen solchen originären Verbandsanspruch fraglich erscheint. Insoweit könne Art. 7 Abs. 2 EuGVVO herangezogen werden, dessen Voraussetzungen aus Sicht des Gerichts auch erfüllt sind.
Rotterdam (Niederlande), Schleswig (Deutschland) – 23.02.2026 – Die niederländische gemeinnützige Stiftung Stichting Onderzoek Marktinformatie (SOMI) hat in Deutschland eine zweite Verbandsklage auf Schadensersatz gegen Meta eingereicht. Gegenstand der Klage ist die rechtswidrige Verwendung personenbezogener Daten von Instagram- und Facebook-Nutzern sowie von Nichtnutzern für die Verwendung in Metas KI-Systemen.
Am 5. Februar 2025 hat SOMI vor dem Kammergericht Berlin ein Abhilfeverfahren gegen X eingeleitet. In der Sache ist nun ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt worden. Die Verhandlung ist öffentlich. Vertreterinnen und Vertreter der Presse, interessierte Beteiligte sowie die allgemeine Öffentlichkeit sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen.
Rotterdam (Niederlande), Berlin (Deutschland), 11. September 2025
Stellen Sie sich vor, Sie sind in der Öffentlichkeit unterwegs, und ein Fremder spricht Sie an. Er entwickelt eine neue Technologie, und damit sie funktioniert, muss er alle Daten über Sie verarbeiten, die Sie oder jemand anders jemals online gestellt haben. Sobald Sie ihm die Erlaubnis dazu erteilen, können Sie Ihre Meinung nie wieder ändern oder Ihre Daten zurückverlangen. Und sobald seine Technologie entwickelt ist, wird er allein von Ihren Daten profitieren – indem er sie an Tausende von Unternehmen und Regierungen verkauft.
Die niederländische Verbraucherorganisation SOMI hat beim Kammergericht Berlin Sammelklagen gegen die Social-Media-Plattformen X (ehemals Twitter) und TikTok eingereicht. Der Vorwurf: massive Verstöße gegen Datenschutzrecht, algorithmische Manipulation und gezielte Gefährdung besonders schutzbedürftiger Nutzergruppen, insbesondere Kinder und Jugendliche.
Eine niederländische Verbraucherstiftung hat eine Verbandsklage gegen TikTok eingereicht. Kritisiert wird TikToks Datensammel-Praxis.
Die Stiftung Somi geht erneut gegen einen Tech-Riesen vor: Nach einer Klage gegen X nimmt sie nun auch TikTok juristisch ins Visier.
Verbandsklage: Tiktok soll Verbrauchern Schadenersatz zahlen. Nach der Plattform X ist nun Tiktok an der Reihe.