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Nach einer ausführlichen Einführung in den Sach- und Streitstand teilte das Gericht zunächst mit, dass es sich für international zuständig hält. Da die Beklagte ihren Sitz in Irland hat, finden die Regelungen der EuGVVO Anwendung. Einschlägig sei nach Auffassung des Senats Art. 7 Abs. 2 EuGVVO, der auf den Ort des schädigenden Verhaltens abstellt. Der Ansicht der Beklagten, der klagende Verband mache einen eigenen Anspruch geltend, folgt der Senat nicht, da bereits die Anspruchsgrundlage für einen solchen originären Verbandsanspruch fraglich erscheint. Insoweit könne Art. 7 Abs. 2 EuGVVO herangezogen werden, dessen Voraussetzungen aus Sicht des Gerichts auch erfüllt sind.
Rotterdam (Niederlande), Schleswig (Deutschland) – 23.02.2026 – Die niederländische gemeinnützige Stiftung Stichting Onderzoek Marktinformatie (SOMI) hat in Deutschland eine zweite Verbandsklage auf Schadensersatz gegen Meta eingereicht. Gegenstand der Klage ist die rechtswidrige Verwendung personenbezogener Daten von Instagram- und Facebook-Nutzern sowie von Nichtnutzern für die Verwendung in Metas KI-Systemen.
Am 5. Februar 2025 hat SOMI vor dem Kammergericht Berlin ein Abhilfeverfahren gegen X eingeleitet. In der Sache ist nun ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt worden. Die Verhandlung ist öffentlich. Vertreterinnen und Vertreter der Presse, interessierte Beteiligte sowie die allgemeine Öffentlichkeit sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen.
Rotterdam (Niederlande), Berlin (Deutschland), 11. September 2025