Auf dieser Seite finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Lesen Sie unten online oder laden Sie das Dokument herunter.

A. Allgemeines
A.1. Identität von SOMI
Stichting Onderzoek Marktinformatie (SOMI)
Büroadresse: Mr. G. Groen van Prinstererlaan 88 A, 1181 TR Amstelveen, Niederlande
Postfach: 59692, 1040 LD Amsterdam, Niederlande
Tel: +31 85 303 26 86
E-mail: welcome@somi.nl
Handelskammer: 66169208
A.2. Begriffsbestimmungen und Auslegung
A.2.1. Sofern nicht ausdrücklich anders definiert, haben die folgenden großgeschriebenen Begriffe die folgende Bedeutung, auch in Mitteilungen vom oder im Namen des Lieferanten:
Kontoinformationen: der Benutzername, das Passwort und möglicherweise die Registrierungsnummer, mit denen der Kunde Zugang zu einem geschützten und gesicherten Bereich auf einer Website erhält;
Verbundenes Unternehmen: jede natürliche oder juristische Person, die (i) die betreffende Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht oder (ii) im Besitz der betreffenden Partei ist, sich im Besitz der betreffenden Partei befindet oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht, wobei „Eigentum” mehr als 50 % des Eigentums bedeutet;
Vereinbarung: jede Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Kunden, wie z. B. Lizenzverträge, Abtretungsverträge, Kaufverträge und Beteiligungsverträge für Sammelklagen und die Bearbeitung von Ansprüchen, mit den beigefügten Anlagen und Anhängen und etwaigen zusätzlichen Bedingungen, (kommerziellen) Vorschriften und Informationen, wie z. B. Haftungsausschlüsse für Rechner und vergleichbare personalisierte Informationen;
Verbraucher: der Kunde, der eine natürliche Person ist, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit liegen;
Kunde: die (juristische) Person, die dem Lieferanten einen Auftrag erteilt, dem der Lieferant ein Angebot unterbreitet, die einen Vertrag mit dem Lieferanten abschließt oder die die Dienstleistungen oder einen Standort nutzt;
Bestellung: jede Bestellung oder Abtretung an den Lieferanten zur Erbringung von Dienstleistungen;
Partei: gegebenenfalls Lieferant oder Kunde;
Dienstleistungen: alle Dienstleistungen, die vom oder im Namen des Lieferanten erbracht werden, einschließlich - falls zutreffend - der Untersuchung oder des Beginns einer Sammelklage, der Ausübung von Rechten gegenüber Dritten im Namen des Kunden, wie z. B. die Rechte der betroffenen Personen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und der Zugang zu und die Nutzung von Websites;
Website: jede vom Lieferanten betriebene Internet-Website (s), Online- (Handels-) Plattform (en) oder (mobile) Anwendung(en), einschließlich www.somi.nl und der SOMI-App;
Lieferant: die Stichting Onderzoek Marktinformatie, auch als SOMI bezeichnet;
Bedingungen: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle zusätzlichen Bedingungen des Lieferanten, die für eine Bestellung oder einen Vertrag und/oder für die Nutzung von Dienstleistungen oder einer Website gelten.
A.2.2. Die Verwendung der Begriffe „wie”, „insbesondere”, „einschließlich” oder oder ähnlicher Begriffe in diesen Bedingungen, einem Vertrag oder anderen geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten soll nichts anderes ausschließen.
A.2.3. Der Text und die Definitionen der niederländischen Version dieser Bedingungen sind für die Auslegung der Bedingungen und der Vereinbarungen entscheidend. Im Falle eines Konflikts zwischen der niederländischen Version und einer anderen Sprachversion hat die niederländische Version Vorrang. Alle (rechtlichen) Bedingungen und Konzepte, die in diesen Bedingungen und in Vereinbarungen verwendet werden, werden in Übereinstimmung mit dem niederländischen Recht ausgelegt.
A.3. Anwendbarkeit und Änderung
A.3.1. Diese Bedingungen gelten für jede Nutzung der Dienstleistungen und der Websites, für alle Bestellungen, für Angebote und Kostenvoranschläge des Lieferanten und für alle Vereinbarungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle Handlungen, einschließlich Unterlassungen, von Dritten, die vom Lieferanten beauftragt wurden.
A.3.2. Im Falle von Abweichungen oder Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen einer Vereinbarung und den Bestimmungen dieser Bedingungen haben die Bestimmungen der Vereinbarung Vorrang.
A.3.3. Der Kunde akzeptiert die Anwendbarkeit dieser Bedingungen unter Ausschluss der vom Kunden verwendeten allgemeinen Bedingungen. Sollten sowohl diese als auch andere Bedingungen für eine Vereinbarung gelten, haben die Bestimmungen dieser Bedingungen im Falle eines Konflikts Vorrang, es sei denn, es handelt sich um andere, spezifische allgemeine Bedingungen des Lieferanten. In diesem Fall haben diese spezifischen Bedingungen Vorrang.
A.3.4. Wenn diese Bedingungen für ein Rechtsverhältnis zwischen den Parteien gelten oder galten, gelten sie kraft Gesetzes für alle Rechtsbeziehungen mit einem späteren Zeitpunkt.
A.3.5. Der Lieferant behält sich das Recht vor, diese Bedingungen und alle anderen geltenden allgemeinen Bedingungen einseitig zu ändern. Änderungen treten dreißig Tage nach ihrer Bekanntgabe an den Kunden in Kraft, beispielsweise durch Veröffentlichung der neuen Bedingungen auf den Websites des Lieferanten. Im Übrigen sind Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder einer Vereinbarung nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und gelten ausschließlich für die spezifische Vereinbarung, für die sie vereinbart wurden.
A.4. Angebote und Vereinbarungen
A.4.1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge des Lieferanten sind unverbindlich. Die Abnahme ist ausschließlich innerhalb der darin festgelegten Frist möglich. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für nachfolgende Bestellungen oder für nachfolgende Dienstleistungen. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer in einem Angebot des Lieferanten sind für den Lieferanten nicht bindend.
A.4.2. Wenn der Kunde Änderungen oder Ergänzungen an einem Angebot des Lieferanten, einer Erklärung, einem Dokument, einem Formular, einem Vorhaben oder einer Vereinbarung vornimmt, verfällt das Angebot des Lieferanten, es sei denn, eine solche Änderung wird nachträglich ausdrücklich schriftlich vom Lieferanten bestätigt.
A.4.3. Zwischen den Parteien dient der Inhalt der Bestellungen, Erklärungen und Informationen des Kunden, wie sie beim Lieferanten eingegangen sind, als Anscheinsbeweis, bis nach Ermessen des Lieferanten Gegenbeweise vorgelegt wurden, die keine weitere Begründung erfordern. Eingabefehler und andere Fehler, die während der Bestellung oder des Prozesses gemacht werden, gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden. Der Lieferant behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Grund abzulehnen.
A.5. Erbringung von Dienstleistungen
A.5.1. Der Lieferant erbringt Dienstleistungen und Vereinbarungen nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den Anforderungen guter Handwerkskunst.
A.5.2. Wenn eine Frist oder Lieferfrist für die Erfüllung einer Verpflichtung durch den Lieferanten festgelegt ist, ist diese Frist oder Lieferfrist nur indikativ und darf niemals als eine endgültige Frist angesehen werden („geen fatale termijn“). Wenn eine Frist überschritten wird, muss der Kunde daher in Übereinstimmung mit dem Gesetz zunächst den Lieferanten schriftlich in Verzug setzen und ihm dadurch eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen einräumen. Die Überschreitung eines Zeitraums oder einer Lieferzeit berechtigt den Kunden nicht, Schadenersatz zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten („ontbinden”) oder seine Verpflichtungen aus dem betreffenden Vertrag oder aus einem damit verbundenen Vertrag auszusetzen oder nicht zu erfüllen.
A.5.3. Der Lieferant ist berechtigt, bestimmte Aktivitäten von Dritten ausführen zu lassen, ohne den Kunden zu benachrichtigen. Die Anwendbarkeit der Abschnitte 7:404, 7:407(2) und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausdrücklich ausgeschlossen.
A.5.4. Wenn im Rahmen einer Bestellung der Lieferant oder vom Lieferanten beauftragte Dritte Arbeiten in den Räumlichkeiten des Kunden oder an einem vom Kunden bestimmten Ort durchführen, stellt der Kunde die von den betroffenen Mitarbeitern angemessen benötigten Einrichtungen kostenlos zur Verfügung.
A.5.5. Der Lieferant ist berechtigt, eine Bestellung oder Vereinbarung in mehreren Phasen auszuführen, und die Ausführung oder Lieferung in Teilen ist zulässig. Der Lieferant ist berechtigt, den so ausgeführten oder gelieferten Teil separat in Rechnung zu stellen.
A.5.6. Der Kunde ist für alle vom Kunden beauftragten Berater, Vertreter oder Helfer verantwortlich und garantiert, dass sie die Bestimmungen der Vereinbarung und der Bedingungen einhalten. Es ist dem Kunden nicht erlaubt, Bestimmungen in der Vereinbarung oder den Bedingungen durch die Einschaltung von Dritten zu umgehen oder zu vereiteln.
A.5.7. Der Kunde stellt sicher, dass alle Daten, die vom Lieferanten als notwendig oder wünschenswert angegeben wurden oder die der Kunde als notwendig oder wünschenswert für die Ausführung der Dienstleistungen oder einer Vereinbarung verstehen kann, dem Lieferanten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde garantiert die Bereitstellung korrekter, aktueller und vollständiger Daten an den Lieferanten. Änderungen der Daten müssen so schnell wie möglich elektronisch an den Lieferanten übermittelt werden.
A.6. Preise und Zahlung
A.6.1. Alle vom Lieferanten mitgeteilten Geldbeträge, einschließlich Preise und Berechnungen von Vergütungen, Zahlungen, Gebühren, Boni, zusätzlichen Vergütungen oder Kosten, verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere anwendbare Steuern und staatliche Abgaben, falls zutreffend.
A.6.2. Unvorhergesehene Preiserhöhungen durch Lieferanten des Lieferanten, ob rückwirkend oder nicht, Änderungen der Wechselkurse, Einfuhrzölle, Umsatzsteuern oder gesetzliche Lohnrunden berechtigen den Lieferanten nach seiner Wahl, den entsprechenden höheren Preis zu berechnen oder den Vertrag zu kündigen.
A.6.3. Die vom Kunden geleisteten Zahlungen dienen dazu, erstens (i) alle fälligen Entschädigungen, Strafen, Zinsen und Kosten und zweitens (ii) die am längsten ausstehenden Rechnungen zu begleichen.
A.6.4. Rechnungen müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Rechnungsdatum bezahlt werden, sofern nicht anders schriftlich vom Lieferanten angegeben. Wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine Rechnung bezahlt, kommt der Kunde (sowie ein vereinbarter Drittschuldner) kraft Gesetzes in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.
A.6.5. Zahlungen können auch direkt - wenn und soweit der Lieferant dies zur Verfügung gestellt hat - über eine Website (über einen Zahlungsdienstleister) erfolgen.
A.6.6. Im Falle der Nichtzahlung werden alle Beträge, die der Kunde dem Lieferanten auf der Grundlage anderer Rechnungen oder aus anderen Gründen schuldet, ipso jure (Rechts wegen) sofort fällig und zahlbar. Alle Forderungen des Lieferanten an den Kunden sind außerdem mit sofortiger Wirkung fällig und zahlbar, wenn der Kunde die Form der Verpflichtung ändert, eine Zahlungseinstellung beantragt, für insolvent erklärt wird, in Liquidation geht, stirbt oder im Falle eines Unternehmens aufgelöst wird oder wenn Dritte eine Pfändung von Gegenständen, Waren, Forderungen und/oder anderen Vermögenswerten des Kunden erheben.
A.6.7. Im Falle eines Verzugs des Kunden ist der Lieferant berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen und die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und allen damit verbundenen Vereinbarungen ganz oder teilweise auszusetzen. Die Aussetzung durch den Lieferanten hat keine Auswirkungen auf Zahlungen oder andere Verpflichtungen des Kunden, die weiterhin in vollem Umfang gelten.
A.6.8. Die Nichtzahlung am Fälligkeitstag führt in jedem Fall zum Erlöschen der mit dem Kunden vereinbarten Rabatte und Garantien.
A.6.9. Die Zahlung darf nicht wegen angeblich fehlerhafter Lieferung oder weil die Lieferung (noch) nicht vollständig ist, ausgesetzt werden.
A.6.10. Im Falle eines Verzugs schuldet der Kunde gesetzliche Handelsinteressen sowie alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die dem Lieferanten bei der Einziehung seiner Forderung entstehen. Andere gesetzliche oder vertragliche Rechte des Lieferanten bleiben davon unberührt.
A.6.11. Der Lieferant ist berechtigt, alle fälligen oder nicht fälligen Beträge, die der Lieferant und/oder seine verbundenen Unternehmen dem Kunden oder den verbundenen Unternehmen des Kunden schulden, mit allen fälligen oder nicht fälligen Beträgen, die der Kunde oder die verbundenen Unternehmen des Kunden dem Lieferanten schulden, zu verrechnen. Forderungen in Fremdwährung werden mit dem Wechselkurs in Euro am Tag der Abrechnung aufgerechnet. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nicht zulässig.
A.7. Verwaltung
A.7.1. Die Verwaltung von Daten, Informationen, Transaktionen oder Vereinbarungen durch den Lieferanten erfolgt im Büro des Lieferanten oder eines vom Lieferanten zu diesem Zweck benannten Dritten. Für die Verpflichtungen des Lieferanten gegenüber dem Kunden und den verbundenen Unternehmen des Kunden sind ausschließlich die Aufzeichnungen des Lieferanten entscheidend. Ein Auszug aus den vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Aufzeichnungen stellt einen schlüssigen Nachweis dar, vorbehaltlich des vom Kunden zur Verfügung gestellten Gegenbeweises.
A.7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die von oder im Namen des Lieferanten an ihn gesendeten Bestätigungen, Erklärungen, Berechnungen, Rechnungen oder sonstigen Erklärungen sofort nach Erhalt zu überprüfen und den Lieferanten im Falle einer Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit unverzüglich zu benachrichtigen. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, Fehler zu korrigieren oder korrigieren zu lassen. Wenn der Kunde solche Mitteilungen oder Erklärungen nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach Eingang beim Kunden angefochten hat, gilt der Inhalt als vom Kunden akzeptiert oder genehmigt.
A.7.3. In Bezug auf Nachrichten des Kunden, die auf andere Weise als vereinbart übermittelt werden, kann der Lieferant auf die gleiche Weise wie der Kunde reagieren, unabhängig davon, was die Parteien vereinbart haben.
A.8. Rechte an geistigem Eigentum
A.8.1. Alle geistigen Eigentumsrechte - einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte, Datenbankrechte und Know-how, die in den Dienstleistungen und den Websites liegen und damit verbunden sind, gehören dem Lieferanten und/oder seinen Lizenzgebern. Die zwischen dem Lieferanten und dem Kunden geschlossene Vereinbarung beinhaltet ausdrücklich keine Übertragung solcher Rechte.
A.8.2. Vorbehaltlich der in diesen Bedingungen und der Vereinbarung festgelegten Bedingungen gewährt der Lieferant dem Kunden ein begrenztes, persönliches, widerrufliches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Dienstleistungen und der Websites.
A.8.3. Es ist dem Kunden nicht erlaubt, die Dienste oder die Websites oder Teile davon in irgendeiner Weise zu reproduzieren oder zu veröffentlichen.
A.8.4. Wenn der Kunde mit den Dienstleistungen oder den Websites die geistigen Eigentumsrechte des Lieferanten und/oder Dritter verletzt, haftet der Kunde für alle daraus resultierenden Schäden. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen und der Haftung für (mutmaßliche) Verletzung dieser Rechte frei, außer in Fällen von Vorsatz oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit seitens des Lieferanten. Wenn eine (mutmaßliche) Verletzung der geistigen Eigentumsrechte des Lieferanten und/oder Dritter vorliegt, ist der Lieferant (unter anderem) berechtigt, die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden auszusetzen oder zu beenden.
A.8.5. Es ist dem Kunden nicht erlaubt, Hinweise auf Urheberrechte, Markenrechte, Handelsnamen, andere geistige Eigentumsrechte oder vergleichbare Hinweise auf oder in den Diensten oder den Websites zu entfernen, zu ändern oder unlesbar zu machen.
A.8.6. Es ist dem Kunden nicht erlaubt, die Dienste oder die Websites ohne die Zustimmung des Lieferanten zu nutzen, außer für die zwischen dem Lieferanten und dem Kunden in der Vereinbarung vereinbarte oder stillschweigende Nutzung. Die Dienstleistungen und die Websites dürfen vom Kunden ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht Dritten zur Verfügung gestellt oder an diese vermietet werden.
A.8.7. Der Lieferant ist berechtigt, das von ihm durch die Erbringung der Dienstleistungen oder einer Vereinbarung erworbene Wissen für andere Zwecke zu verwenden, sofern dies nicht die Offenlegung streng vertraulicher Informationen des Kunden gegenüber Dritten beinhaltet.
A.9. Beschwerden
A.9.1. Beschwerden über die Dienstleistungen des Lieferanten sollten so schnell wie möglich nach der Feststellung elektronisch oder telefonisch gemeldet werden. Der Kunde ist verpflichtet, nach der Feststellung einer Störung oder eines Mangels alles zu tun und zu unterlassen, was möglich ist, um einen Schaden zu vermeiden. Auf Anfrage stellt der Kunde jede Zusammenarbeit zur Verfügung, die für die Prüfung und Lösung der Beschwerde erforderlich ist, einschließlich der Möglichkeit, dem Lieferanten die Gelegenheit zu unterbreiten, die Umstände der Nutzung der Dienstleistungen und die damit verbundenen Faktoren zu untersuchen.
A.9.2. Wenn der Kunde eine Beschwerde korrekt und rechtzeitig einreicht, wird der Lieferant alle Anstrengungen unternehmen, um die Beschwerde so schnell wie möglich zu lösen. Wenn möglich, teilt der Lieferant mit, wann eine Beschwerde behoben wurde.
A.9.3. Wenn eine Beschwerde ganz oder teilweise auf die Nichteinhaltung einer Vereinbarung oder der Bedingungen durch den Kunden zurückzuführen ist, kann der Lieferant dem Kunden alle Kosten im Zusammenhang mit einer solchen Beschwerde in Rechnung stellen.
A.10. Garantien
A.10.1. Der Lieferant garantiert gegenüber dem Kunden und den verbundenen Unternehmen des Kunden nicht, dass (und haftet nicht für Schäden in dieser Hinsicht):
- A.10.1.1. Schätzungen, Berechnungen oder Erwartungen, die dem Kunden vom oder im Namen des Lieferanten gegeben werden, korrekt sind;
- A.10.1.2. Die vom Lieferanten erbrachten Dienstleistungen zu einem bestimmten Ergebnis führen;
- A.10.1.3. (Rechts-) Handlungen oder Erklärungen, die vom Kunden über eine Website vorgenommen werden, korrekt oder rechtzeitig ausgeführt werden;
- A.10.1.4. die Websites verfügbar sind und ordnungsgemäß funktionieren; oder
- A.10.1.5. Die Informationen auf den Websites korrekt und auf dem neuesten Stand sind.
A.11. Haftung
A.11.1 Der Lieferant haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich in jedem Fall: entgangener Gewinn, verlorene Einsparungen, Abschreibungen, Schäden durch Verzögerung, Schäden durch Betriebsunterbrechung und Schäden aufgrund von verringertem Geschäfts- oder Firmenwert im Geschäft oder Beruf des Kunden.
A.11.2 Darüber hinaus haftet der Lieferant nicht für Schäden, die aus den folgenden, untenstehend aufgeführten, Punkten resultieren:
- A.11.2.1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
- A.11.2.2. Nichteinhaltung von Anweisungen des Lieferanten durch den Kunden; oder
- A.11.2.3. Abschluss (und Abwicklung) von Transaktionen und Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Dritten.
- A.11.2.4. Erhebung und Verarbeitung und die Untersuchung von (der Art der Verwendung von) Informationen oder personenbezogenen Daten des Kunden oder in Bezug auf die Speicherung solcher Informationen und Daten oder in Bezug auf Informationen oder personenbezogene Daten aufgrund des Kunden, die der Lieferant dem Kunden sowohl in Bezug auf den Inhalt als auch auf die Quelle zeigt;
- A.11.2.5. Datenlecks oder (versuchter) Diebstahl von Informationen oder personenbezogenen Daten des Kunden;
- A.11.2.6. oder andere Folgen im Zusammenhang mit der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Informationen oder personenbezogenen Daten des Kunden.
A.11.3. Die Haftung des Lieferanten aufgrund einer zurechenbaren Nichterfüllung einer Verpflichtung entsteht ausschließlich, wenn der Lieferant vom Kunden unverzüglich und ordnungsgemäß darüber informiert wurde, dass er sich in Verzug befindet und ihm eine angemessene Frist von mindestens dreißig Tagen zur Behebung der Nichterfüllung eingeräumt wurde und er auch nach dieser Zeit bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen weiterhin zuschreibbar versagt.
A.11.4. Die Haftung des Lieferanten übersteigt niemals den tatsächlich von dem Versicherer des Lieferanten in dem betreffenden Fall gezahlten Betrag oder, wenn der Versicherer überhaupt keine Zahlung leistet, den Rechnungswert des Teils der Bestellung oder des Vertrags, auf den sich die Haftung bezieht. Die Entschädigung ist in dem Umfang zu beziehen, in dem der Lieferant versagt hätte. Geringfügige Abweichungen begründen keinen Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz.
A.11.5. Das Bestehen eines Anspruchs auf Entschädigung hängt davon ab, dass der Kunde den Schaden so schnell wie möglich nach seinem Auftreten schriftlich an den Lieferanten meldet. Jeder Schadensersatzanspruch gegen den Lieferanten erlischt mit Ablauf von vierundzwanzig Monaten ab dem Datum, an dem der Anspruch entstanden ist.
A.11.6. Der Lieferant wird vom oder im Namen des Kunden nicht haftbar gemacht, wenn für den Kunden die Möglichkeit besteht, Schadenersatz direkt von seiner Versicherungsgesellschaft oder einem Dritten zu verlangen.
A.11.7. Die Haftung des Lieferanten für Schäden, die aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten selbst („eigenes Handeln”) und/oder seiner Geschäftsleitung resultieren, ist in keiner Weise ausgeschlossen oder beschränkt.
A.11.8. Die vorstehenden Ausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten in vollem Umfang für die verbundenen Unternehmen des Lieferanten und für die Direktoren, das Management und die Mitarbeiter des Lieferanten und der verbundenen Unternehmen des Lieferanten, die sich direkt auf diese Bestimmungen verlassen können.
A.11.9. Soweit dem Lieferanten aufgrund eines Verstoßes der Vertragsparteien des Kunden ein Schaden entsteht, hat der Kunde in Absprache mit dem Lieferanten alles zu tun und zu unterlassen, was erforderlich ist, um einen solchen Schaden zu ersetzen.
A.12 Freistellung
A.12.1. Der Kunde hat den Lieferanten, die verbundenen Unternehmen des Lieferanten und die Direktoren, das Management und die Mitarbeiter des Lieferanten und der verbundenen Unternehmen des Lieferanten (die sich direkt auf diese Bestimmung berufen können) von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden freizustellen. Werden der Lieferant oder die anderen genannten Personen aus diesem Grund von Dritten verklagt, ist der Kunde verpflichtet, sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall zu erwarten ist, um Rechtsansprüche oder Schäden zum Nachteil des Lieferanten oder der anderen genannten Personen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren.
A.12.2. Sollte der Kunde (ganz, teilweise oder vorübergehend) keine angemessenen Maßnahmen im Zusammenhang mit seinen Verpflichtungen aus dem vorherigen Abschnitt ergreifen, ist der Lieferant nach seinem Ermessen und ohne weitere Ankündigung berechtigt, diese Maßnahmen selbst zu ergreifen, falls erforderlich im Namen und auf Kosten und Risiko des Kunden. Alle Kosten und Schäden auf Seiten des Lieferanten und/oder der anderen genannten Personen gehen dann auf Kosten und Risiko des Kunden.
A.12.3. Der Lieferant beauftragt Dritte für einen Teil seiner Arbeit und für die Erbringung der Dienstleistungen, einschließlich für Compliance und Überwachung, Zahlungs- und Datenspeicherungsdienste. Die vorgenannten Freistellungsverpflichtungen gelten auch für diese Dritten.
A.13. Rücktritt und Entschädigung
A.13.1. Der Lieferant kann mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise schriftlich vom Vertrag zurücktreten („ontbinden“) oder seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen:
- A.13.1.1. Wenn der Konkurs oder die Zahlungseinstellung des Kunden beantragt oder ausgesprochen wurde oder wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über (einen wesentlichen Teil) seines Vermögens durch Pfändung, Unterstellung unter die Pfändung oder auf andere Weise verliert;
- A.13.1.2. Im Falle (einer Ankündigung) der Auflösung, Beendigung, Fusion, Spaltung oder Übertragung (eines wesentlichen Teils) des Unternehmens oder der juristischen Person des Kunden;
- A.13.1.3. Im Falle jeglicher Form von (potenziellem) Betrug oder Verletzung gesetzlicher Verpflichtungen, einschließlich (potenzieller) Täuschung, vorsätzlicher Schädigung oder (in Form oder Wirkung) ähnlicher Handlungen durch, im Namen oder für den Kunden oder indirekt durch oder zugunsten Dritter;
- A.13.1.4. Im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden gegenüber dem Lieferanten. Soweit sich der Kunde nicht sofort in Verzug befindet, kann der Lieferant erst dann vom Vertrag zurücktreten („ontbinden“), wenn dem Kunden eine angemessene Frist für die Erfüllung eingeräumt wurde und diese innerhalb dieser Zeit nicht erfüllt wurde;
- A.13.1.5. Im Falle einer Änderung der Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder der (halb-)staatlichen Politik, so dass die Erfüllung vom Lieferanten nicht mehr vernünftigerweise verlangt werden kann.
A.13.2. Im Falle eines Rücktritts („ontbinding”) des Vertrags hat der Kunde dem Lieferanten den durch den Rücktritt erlittenen Schaden zu ersetzen, einschließlich der Kosten für die Nachbesserung („ongedaanmaking”).
A.13.3. Bei Rücktritt („verbindlich”) werden alle Ansprüche des Lieferanten oder seiner verbundenen Unternehmen gegen den Kunden sofort fällig und zahlbar.
A.13.4. Im Falle der Beendigung eines Vertrags ist der Lieferant berechtigt, keine vom Kunden erteilten Aufträge (ganz oder teilweise) auszuführen, die noch nicht ausgeführt oder abgewickelt wurden.
A.14. Höhere Gewalt
A.14.1. Im Falle höherer Gewalt ist der Lieferant, unbeschadet seiner anderen Rechte, berechtigt, die Erfüllung des Vertrags ohne gerichtliches Eingreifen auszusetzen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten („ontbinden“), ohne dass dadurch eine Haftung entsteht.
A.14.2. Zusätzlich zu den Bestimmungen des geltenden Rechts und der Rechtsprechung umfasst höhere Gewalt alle vorhersehbaren oder unvorhergesehenen externen Ursachen, über die der Lieferant keine Kontrolle ausüben kann und aufgrund derer der Lieferant nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. In jedem Fall umfasst höhere Gewalt Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Unruhen, Epidemien, Pandemien, Überschwemmungen, Wasserschäden, Kriegshandlungen, Feuer, Transportschwierigkeiten, unvorhergesehene technische Komplikationen, Betriebsunterbrechungen und Streiks beim Lieferanten oder bei seinen Lieferanten und Nichterfüllung durch Lieferanten des Lieferanten.
A.14.3. Wenn der Lieferant im Falle höherer Gewalt seine Verpflichtungen aus einem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat, ist der Lieferant berechtigt, die bereits erbrachte Leistung in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung wie eine separate Transaktion zu begleichen.
A.15. Vertraulichkeit
A.15.1. Wenn und soweit während der Ausführung der Vereinbarung Informationen einer Partei zur Kenntnis der anderen Partei gelangen und diese Informationen als vertraulich mündlich oder schriftlich bezeichnet werden oder die empfangende Partei vernünftigerweise verstehen könnte, dass sie als vertraulich gelten sollten, wird die empfangende Partei diese Informationen streng vertraulich behandeln, sie ausschließlich für die Ausführung der Vereinbarung verwenden und den Zugang zu diesen Informationen auf Personen beschränken, die sie zu diesem Zweck kennen müssen. Die empfangende Partei garantiert, dass diese Personen durch einen Arbeitsvertrag und/oder eine Vertraulichkeitsvereinbarung verpflichtet sind, diese vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln. Unter vertraulichen Informationen sind nicht solche Informationen zu verstehen, die zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch die empfangende Partei bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei nachträglich öffentlich wurden oder die die empfangende Partei von einem Dritten erhalten hat, ohne dass dies einer Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegt oder dieser Dritte dazu verpflichtet ist.
A.16. Datenschutz
A.16.1. Der Lieferant erbringt die Dienstleistungen, führt Vereinbarungen aus und verarbeitet alle personenbezogenen Daten des Kunden in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung des Lieferanten und den geltenden Datenschutzgesetzen.
A.16.2. Wenn der Lieferant es zu irgendeinem Zeitpunkt für notwendig hält, werden die Parteien eine weitere (Verarbeiter-) Vereinbarung treffen, um ihr Rechtsverhältnis in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter zu regeln.
A.17. Strafe
A.17.1. Für jeden vollständigen oder teilweisen Verstoß des Kunden gegen eine Bestimmung der Artikel A.8, A.15, C.2.2 und/oder C.2.3 ist der Kunde verpflichtet, eine sofort fällige Strafe in Höhe von 5.000 € zu zahlen, zuzüglich einer sofort fälligen und zahlbaren Strafe in Höhe von 500 € für jeden Tag, einschließlich eines Teils eines Tages, an dem der Verstoß andauert, unbeschadet des Rechts des Lieferanten, vollen Schadenersatz zu verlangen.
A.18. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
A.18.1. Für alle Rechtsbeziehungen, an denen der Lieferant beteiligt ist, einschließlich aller zwischen dem Lieferanten und dem Kunden geschlossenen Vereinbarungen, gilt ausschließlich niederländisches Recht, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder der Kunde seinen Wohnsitz im Ausland hat.
A.18.2. Das Gericht am Ort der Niederlassung des Lieferanten ist ausschließlich für Streitigkeiten zuständig, die sich aus einer Vereinbarung oder den Bedingungen ergeben. Der Lieferant ist dennoch berechtigt, die Streitigkeit dem ansonsten gesetzlich zuständigen Gericht vorzulegen.
A.18.3. Der Lieferant und der Kunde dürfen sich erst an die Gerichte wenden, wenn sie angemessene Anstrengungen unternommen haben, um ihre Streitigkeit gütlich beizulegen. Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit, Unterlassungsansprüche geltend zu machen.
A.19. Sonstige Bestimmungen
A.19.1 Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Bedingungen oder einer Vereinbarung von einem Gericht als nichtig oder anderweitig nicht verbindlich angesehen wird, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Die unwirksame oder anderweitig unverbindliche Bestimmung wird in diesem Fall vom Lieferanten durch eine Bestimmung ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung in Absprache zwischen den Parteien so nahe wie möglich kommt.
A.19.2. Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieser Bedingungen oder einer Vereinbarung stellt keinen Verzicht dar. Eine Verzichtserklärung muss ausdrücklich und schriftlich erfolgen.
A.19.3. Eine Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dar und ersetzt, soweit darin nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien in dieser Hinsicht.
A.19.4. Der Lieferant ist berechtigt, (die Rechte und Pflichten aus einer Vereinbarung) eine Vereinbarung ganz oder teilweise (i) auf Unternehmen, die mit dem Lieferanten in einer Gruppe verbunden sind, (ii) auf Dritte zusammen mit dem Unternehmen des Lieferanten oder (iii) im Falle einer Fusion zu übertragen. Es ist dem Kunden nicht erlaubt, (Rechte oder Pflichten aus einer Vereinbarung) eine Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten an einen Dritten zu übertragen.
A.19.5. Eine Vereinbarung bindet den Kunden sowie seine jeweiligen Rechtsnachfolger unter einem allgemeinen oder besonderen Titel (nach geltendem Recht).
A.19.6. Wenn es an Klarheit in Bezug auf die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen einer Vereinbarung oder dieser Bedingungen mangelt oder wenn eine Situation auftritt, die nicht in der Vereinbarung oder diesen Bedingungen erfasst ist, erfolgt die Auslegung der Rechte und Pflichten der Parteien in Übereinstimmung mit dem Sinn und Zweck der betreffenden Vereinbarung.
A.19.7. An den Lieferanten gerichtete Post muss an die Postfachadresse des Lieferanten gesendet werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
B. Verbraucher
Die folgenden Bestimmungen gelten, wenn der Kunde ein Verbraucher ist. Im Falle eines Konflikts zwischen diesen Bestimmungen und den Bestimmungen im Allgemeinen Abschnitt A dieser Bedingungen haben die Bestimmungen im folgenden Abschnitt B Vorrang.
B.1. Änderung
B.1.1. Wenn eine Änderung dieser Bedingungen zu Lasten des Verbrauchers geht, ist der Verbraucher berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die Änderung wirksam wird.
B.2. Angebot und Annahme
B.2.1. Wenn ein Verbraucher ein Angebot des Lieferanten elektronisch angenommen hat, bestätigt der Lieferant unverzüglich den Erhalt der Annahme des Angebots elektronisch. Solange der Erhalt dieser Annahme vom Lieferanten nicht bestätigt wurde, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten („ontbinden“).
B.3. Weitere Abweichungen
B.3.1. Die folgenden Bestimmungen im Allgemeinen Abschnitt dieser Bedingungen gelten nicht für Verbraucher oder werden wie folgt geändert:
- B.3.1.1. Der erste Satz von Artikel A.4.3;
- B.3.1.2. Der letzte Satz von Artikel A.5.2;
- B.3.1.3. Artikel A.6.9; und
- B.3.1.4. Artikel A.13.2 gilt ausschließlich, soweit der Rücktritt („ontbinding”) das Ergebnis einer Vertragsverletzung seitens des Verbrauchers darstellt.
B.4. Laufende Leistungsvereinbarungen
B.4.1. Der Verbraucher kann eine Vereinbarung, die auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde und die die regelmäßige Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen vorsieht, jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen („opzeggen”).
B.4.2. Der Verbraucher kann eine befristete Vereinbarung, die für die regelmäßige Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen geschlossen wurde, jederzeit zum Ende der befristeten Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat kündigen („opzeggen”).
B.4.3. Der Verbraucher kann die in den vorstehenden Absätzen (i) genannten Vereinbarungen jederzeit kündigen („opzeggen”) und ist nicht auf die Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder während eines bestimmten Zeitraums beschränkt; (ii) zumindest in der gleichen Weise, wie sie abgeschlossen wurden; (iii) stets mit der gleichen Kündigungsfrist, die der Lieferant für sich selbst festgelegt hat.
B.4.4. Wenn eine Vereinbarung eine Laufzeit von mehr als einem Jahr hat, kann der Verbraucher die Vereinbarung jederzeit nach einem Jahr mit einer Frist von bis zu einem Monat kündigen („opzeggen“), es sei denn, Angemessenheit und Fairness erfordern etwas anderes.
B.5. Preis und Zahlung
B.5.1. Während der in einem Angebot des Lieferanten genannten Gültigkeitsdauer werden die Preise der angebotenen Dienstleistungen nicht erhöht, mit Ausnahme von Preisänderungen aufgrund von Änderungen der Mehrwertsteuersätze.
B.5.2. Im Gegensatz zum vorherigen Absatz kann der Lieferant Produkte oder Dienstleistungen, deren Preis Schwankungen auf den Finanzmärkten unterliegt, auf die der Lieferant keinen Einfluss hat, zu variablen Preisen anbieten. Dieser Zusammenhang mit Schwankungen und der Tatsache, dass es sich bei den genannten Preisen um empfohlene Preise handelt, wird im Angebot angegeben.
B.5.3. Preiserhöhungen innerhalb von drei (3) Monaten nach Vertragsschluss sind ausschließlich zulässig, wenn sie sich aus gesetzlichen Vorschriften oder Bestimmungen ergeben.
B.5.4. Preiserhöhungen von drei (3) Monaten nach Abschluss der Vereinbarung sind ausschließlich zulässig, wenn der Lieferant sie festgelegt hat und (i) sie das Ergebnis gesetzlicher Vorschriften oder Bestimmungen sind; oder (ii) der Verbraucher die Befugnis hat, die Vereinbarung zum Tag des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen („opzeggen”).
B.5.5. Die in einem Angebot des Lieferanten genannten Preise enthalten die Mehrwertsteuer.
B.5.6. Wenn der Verbraucher seine Zahlungsverpflichtung(en) nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet der Verbraucher, nachdem er vom Lieferanten über die verspätete Zahlung informiert wurde und der Lieferant dem Verbraucher eine Frist von vierzehn (14) Tagen zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen eingeräumt hat, nach der Nichtzahlung innerhalb dieser Frist von 14 Tagen gesetzliche Zinsen auf den fälligen Betrag, und der Lieferant ist berechtigt, die ihm entstandenen außergerichtlichen Inkassokosten zu berechnen. Diese Inkassokosten dürfen Folgendes nicht überschreiten: 15 % auf einen ausstehenden Betrag von bis zu 2.500,00 €; 10 % auf die nächsten 2.500,00 €, 5 % auf die nächsten 5.000,00 €, 1 % auf die nächsten 190.000,00 € und 0,5 % auf den diesen Betrag übersteigenden Betrag, mit einem Minimum von 40,00 €. Der Lieferant kann von diesen Mengen und Prozentsätzen zugunsten des Verbrauchers abweichen.
B.6. Widerrufsrecht
B.6.1. Der Verbraucher kann einen Dienstleistungsvertrag und einen Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem materiellen Medium bereitgestellt werden, für einen Zeitraum von mindestens vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen auflösen („ontbinden“). Diese Bedenkzeit beginnt am Tag nach Abschluss der Vereinbarung.
B.6.2. Wenn der Lieferant dem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht oder das Muster-Widerrufsformular nicht zur Verfügung gestellt hat, endet die Bedenkzeit zwölf Monate nach dem Ende der ursprünglichen Bedenkzeit, die gemäß dem vorherigen Absatz festgelegt wurde.
B.6.3. Wenn der Lieferant dem Verbraucher die im vorstehenden Absatz genannten Informationen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Beginn der ursprünglichen Bedenkzeit zur Verfügung gestellt hat, endet die Bedenkzeit vierzehn (14) Tage nach dem Tag, an dem der Verbraucher diese Informationen erhalten hat.
B.6.4. Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat er den Lieferanten innerhalb der Widerrufsfrist mittels des Muster-Widerrufsformulars oder auf andere eindeutige Weise zu benachrichtigen. Das Risiko und die Beweislast für die korrekte und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegt beim Verbraucher.
B.6.5. Wenn der Verbraucher zurücktritt, nachdem er zuvor ausdrücklich verlangt hat, dass die Erbringung der Dienstleistung während der Bedenkzeit beginnt, schuldet der Verbraucher dem Lieferanten einen Betrag, der dem Teil der Verpflichtung entspricht, der vom Lieferanten zum Zeitpunkt des Rücktritts im Vergleich zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtung erfüllt wurde.
B.6.6. Der Verbraucher trägt keine Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen, wenn (i) der Lieferant dem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über das Widerrufsrecht, die Kostenerstattung im Falle eines Widerrufs oder das Musterformular für den Widerruf nicht zur Verfügung gestellt hat oder (ii) der Verbraucher den Beginn der Erbringung der Dienstleistung während der Bedenkzeit nicht ausdrücklich verlangt hat.
B.6.7. Der Verbraucher trägt keine Kosten für die vollständige oder teilweise Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem materiellen Medium bereitgestellt werden, wenn (i) er der Erfüllung der Vereinbarung vor dem Ende der Bedenkzeit nicht ausdrücklich zugestimmt hat, (ii) er den Verlust seines Widerrufsrechts nach Erteilung seiner Zustimmung nicht anerkannt hat oder (iii) der Lieferant diese Erklärung des Verbrauchers nicht bestätigt hat.
B.6.8. Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, werden alle Nebenabreden kraft Gesetzes gekündigt („ontbinding“).
B.6.9. Für die Rückzahlung verwendet der Lieferant das gleiche Zahlungsmittel, das der Verbraucher verwendet hat, es sei denn, der Verbraucher stimmt einer anderen Methode zu. Die Rückerstattung ist für den Verbraucher kostenlos. Wenn der Verbraucher eine teurere Liefermethode als die billigste Standardlieferung gewählt hat, muss der Lieferant die zusätzlichen Kosten für die teurere Methode nicht erstatten.
B.6.10. Der Lieferant kann die folgenden Produkte und Dienstleistungen vom Widerrufsrecht ausschließen, jedoch ausschließlich, wenn der Lieferant dies zum Zeitpunkt des Angebots oder zumindest rechtzeitig vor Abschluss der Vereinbarung eindeutig angegeben hat:
- B.6.10.1. Produkte oder Dienstleistungen, deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Lieferant keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können;
- B.6.10.2. Vereinbarungen, die bei einer öffentlichen Auktion geschlossen wurden;
- B.6.10.3. Dienstleistungsvereinbarungen, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung, jedoch ausschließlich, wenn (i) die Erfüllung mit der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat; und (ii) der Verbraucher erklärt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Lieferant die Vereinbarung vollständig erfüllt hat;
- B.6.10.4. Die Lieferung digitaler Inhalte auf andere Weise als auf einem materiellen Medium, jedoch ausschließlich, wenn (i) die Erfüllung mit der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat; und (ii) der Verbraucher erklärt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.
B.7. Zuständiges Gericht
B.7.1. In Bezug auf Verbraucher ist das zuständige Gericht am Ort der Niederlassung des Lieferanten für Streitigkeiten zuständig, die sich aus einer Vereinbarung oder den Bedingungen ergeben, es sei denn, der Verbraucher wählt innerhalb eines Monats, nachdem sich der Lieferant schriftlich auf diese Bestimmung berufen hat, ein Gericht, das nach dem Gesetz zuständig ist.
C. Unsere Websites und Apps
Die folgenden Bestimmungen gelten für den Fall, dass der Kunde eine unserer Websites wie www.somi.nl oder die mobile SOMI-App verwendet. Im Falle eines Konflikts zwischen diesen Bestimmungen und den Bestimmungen im Allgemeinen Teil A dieser Bedingungen haben die Bestimmungen im folgenden Abschnitt Vorrang. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, gelten die Bestimmungen von Teil B auch und haben im Falle eines Konflikts Vorrang vor etwaigen Bestimmungen auf diesem Teil.
C.1. Konto- und Zugangsdaten
C.1.1. Um einige der Websites optimal nutzen zu können, muss der Kunde ein Konto in der auf der Website beschriebenen Weise erstellen. Der Kunde garantiert dem Lieferanten, dass die Informationen, die der Kunde bei der Erstellung des Kontos bereitstellt, vollständig, wahrheitsgemäß und korrekt sind. Es ist nicht erlaubt, ein Konto im Namen einer anderen Person zu erstellen und/oder falsche Daten anzugeben.
C.1.2. Während der Registrierung muss der Kunde Kontoinformationen angeben, mit denen Zugriff auf das Konto erhalten werden kann. Der Kunde wird die verwendete E-Mail-Adresse beibehalten oder den Lieferanten rechtzeitig per E-Mail über jede Änderung informieren.
C.1.3. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Kontoinformationen geheim zu halten. Die gesamte Nutzung der Website mittels der Kontoinformationen erfolgt auf Rechnung des Kunden selbst. Der Kunde haftet daher für jede Nutzung der Website über die Kontoinformationen und ist an die (Rechts-) Handlungen oder Erklärungen gebunden, die über die Website unter Verwendung seiner Kontoinformationen vorgenommen werden.
C.1.4. Sobald der Kunde weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass die Kontoinformationen in die Hände von Unbefugten gelangt sind, muss der Kunde den Lieferanten davon in Kenntnis setzen, unbeschadet seiner eigenen Verpflichtung, unverzüglich selbst wirksame Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. das Ändern des Passworts.
C.1.5. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Verwendung und Sicherheit seiner (E-Mail-) Kommunikation von und zur Website verantwortlich.
C.1.6. Der Lieferant behält sich das Recht vor, das Anmeldeverfahren und die Kontoinformationen zu ändern, wenn er dies im Interesse des Funktionierens der Website für erforderlich hält.
C.2. Nutzung und Verfügbarkeit der Websites
C.2.1. Der Kunde akzeptiert, dass die Websites ausschließlich die Funktionalität und andere Funktionen enthalten, die der Kunde zum Zeitpunkt der Nutzung auf der Website gefunden hat („wie sie sind”). Der Lieferant schließt explizite und implizite Garantien, Verpflichtungen und Entschädigungen jeglicher Art aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien, Verpflichtungen und Entschädigungen in Bezug auf die Qualität, Sicherheit, Rechtmäßigkeit, Integrität und Korrektheit der Website.
C.2.2. Der Kunde garantiert, dass der Kunde bei der Nutzung der Website (i) keine Roboter, Spiders, Scrapers oder andere Anwendungen verwendet, (ii) keine Handlungen durchführt, die einen unangemessenen und/oder unverhältnismäßigen Anspruch auf die Infrastruktur der Website erheben und/oder die Funktionalität der Website behindern würden, und/oder (iii) keine Anwendungen verwendet, die die Website überwachen und/oder Teile der Website kopieren.
C.2.3. Es ist dem Kunden nicht erlaubt, die Website für illegales, unmoralisches oder strafbares Verhalten oder die Androhung davon zu nutzen. Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, durch die dem Lieferanten oder einem anderen Kunden, Internetnutzer oder einem anderen Dritten ein Schaden oder eine rechtswidrige Belästigung entstehen kann oder durch die Rechte des Lieferanten oder Dritter in irgendeiner Weise verletzt werden.
C.2.4. Der Kunde ist verpflichtet, sich verantwortungsbewusst und sorgfältig zu verhalten und unverzüglich alle angemessenen Anweisungen des Lieferanten und/oder allgemein veröffentlichte bewährte Verfahren zu beachten, die für eine sichere und rechtmäßige (Internet-) Nutzung der Website bestimmt sind.
C.2.5. Der Lieferant ist stets berechtigt, den Zugang zu oder die Nutzung der Website in besonderen Fällen auszusetzen oder zu beenden, wenn seiner Meinung nach ein Grund dafür besteht, z. B. im Falle einer (unmittelbaren) Verletzung dieser Bedingungen oder der Rechte des Lieferanten oder Dritter oder eines (unmittelbaren) Schadens, ohne dass der Lieferant aufgrund einer solchen Aussetzung oder Kündigung verpflichtet ist, dem Kunden einen Schaden oder eine Entschädigung zu zahlen.
C.2.6. Der Kunde hat den Lieferanten von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf der Behauptung beruhen, dass die vom Kunden über die Website durchgeführten Aktivitäten in irgendeiner Weise rechtswidrig sind.
C.2.7. Der Lieferant garantiert nicht, dass die Website jederzeit und ohne Unterbrechungen oder Ausfälle zugänglich ist. Fehler auf der Website können auch, aber nicht ausschließlich, als Folge von Unterbrechungen der Internet- oder Telefonverbindung oder aufgrund von Viren oder Fehlern/Mängeln auftreten. Der Lieferant ist in keiner Weise verpflichtet, dem Kunden einen Schaden zu zahlen, der sich aus oder als Folge der (vorübergehenden) Nichtverfügbarkeit oder des (vorübergehenden) Ausfalls der Website ergibt.
C.2.8. Der Lieferant ist berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um seine (Computer-) Systeme, Kommunikationsmittel, Organisation, Kunden oder Auftraggeber und Dritte vor unzulässigem Verhalten - in welcher Form auch immer - bestimmter Benutzer zu schützen.
C.2.9. Bei der Verwendung von Rechnern oder (vergleichbaren) personalisierten Informationen auf (dem geschlossenen Teil) der Website stimmt der Kunde den darin enthaltenen Haftungsausschlüssen, Einschränkungen, Ausschlüssen, Bedingungen, Reservierungen, Erklärungen und Anweisungen zu. Der Kunde kann aus den darin enthaltenen Tools, Ergebnissen und Berechnungen keine Rechte ableiten. Die auf oder über die Website angebotenen Informationen dürfen nicht anstelle jeglicher Form von Beratung verwendet werden.
C.3. App-Store Terms
C.3.1. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass:
- C.3.1.1. der Kunde sich nicht in einem Land befindet, das einem Embargo der US-Regierung unterliegt oder das von der US-Regierung als ein Land bezeichnet wurde, das „den Terrorismus unterstützt”;
- C.3.1.2. der Kunde nicht auf einer Liste verbotener oder eingeschränkter Parteien der US-Regierung erscheint;
- C.3.1.3. der Lieferant in keiner Weise mit einem App-Store-Anbieter vernetzt, verbunden oder verknüpft ist;
- C.3.1.4. der Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden geschlossen wird und der Anbieter des App-Stores dementsprechend keine Vertragspartei ist;
- C.3.1.5. der Anbieter des App-Stores keine Verantwortung oder Haftung in Bezug auf die Funktionalität, Zugänglichkeit, Leistung oder Nichtleistung der mobilen App des Lieferanten trägt und nicht verantwortlich für die Bearbeitung von Ansprüchen des Kunden oder eines Dritten in Bezug auf die App ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) Produkthaftungsansprüche, (ii) Ansprüche, dass die App geltende Gesetze oder regulatorische Anforderungen nicht erfüllt, und (iii) Ansprüche, die sich aus dem Verbraucherschutzrecht, dem Datenschutzrecht oder ähnlichen Gesetzen ergeben;
- C.3.1.6. der Lieferant allein verantwortlich für die App und die darin enthaltenen Inhalte ist sowie für die Bereitstellung von Support- und Wartungsdiensten in Bezug auf die App. Der Anbieter des App-Stores ist nicht verpflichtet, Wartungs- und Supportleistungen in Bezug auf die App zu erbringen;
- C.3.1.7. der Anbieter des App-Stores nicht für einen Anspruch eines Dritten verantwortlich ist, dass die App geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt;
- C.3.1.8. im Falle eines Anspruchs eines Dritten, dass die App oder der Besitz oder die Nutzung der App durch den Kunden die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzt, der Lieferant und nicht der App-Store-Anbieter allein verantwortlich für die Untersuchung, Verteidigung, Beilegung und Freigabe eines solchen Anspruchs auf Verletzung des geistigen Eigentums ist. Der Kunde muss den Lieferanten innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt einer solchen Forderung oder sieben (7) Tage, nachdem der Kunde von einer solchen Forderung Kenntnis erlangt hat, benachrichtigen;
- C.3.1.9. für den Fall, dass die App keine geltende Garantie erfüllt, der Kunde den Anbieter des App-Stores benachrichtigen kann, der dem Kunden den Kaufpreis für die App zurückerstatten kann. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, hat der Anbieter des App-Stores keine anderen Gewährleistungsverpflichtungen in Bezug auf die App, und alle anderen Ansprüche, Verluste, Verbindlichkeiten, Schäden, Kosten oder Aufwendungen, die auf die Nichterfüllung einer Garantie zurückzuführen sind, liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden;
- C.3.1.10. der Kunde alle Geschäftsbedingungen Dritter einhalten wird, die von Zeit zu Zeit in Bezug auf die Nutzung der App durch den Kunden gelten können;
- C.3.1.11. der Anbieter des App-Stores ein Drittbegünstigter in Bezug auf diese Bedingungen ist und dementsprechend das Recht hat, die Bestimmungen davon gegen den Kunden durchzusetzen; und
- C.3.1.12. wenn der Kunde die App aus dem Apple iOS App-Store erhalten hat, die dem Kunden gewährte Lizenz auf die Nutzung der App auf Apple-Geräten beschränkt ist, die er besitzt oder kontrolliert.