Eilverfahren: X (ehemals Twitter) in Frankreich

SOMI hat beim Gericht erster Instanz in Paris (Le Tribunal Judiciaire de Paris) in Frankreich ein Eilverfahren gegen X (ehemals Twitter) wegen angeblicher Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), den Digital Services Act (DSA) und die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD) in ihrer Umsetzung in französisches Recht eingeleitet.

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Was wir fordern

  • X muss die festgestellten Verstöße gegen die DSGVO, den DSA und das französische Verbraucherrecht, einschließlich Microtargeting und der Unterlassung der Überwachung und Verhinderung von Hassreden, innerhalb von 15 Tagen unverzüglich beenden.
  • Ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 € pro Tag für jeden Tag des Verzugs, um die Einhaltung durchzusetzen
  • X muss das Gerichtsurteil auf der Plattform veröffentlichen, um die breite Öffentlichkeit, einschließlich der betroffenen Nutzer, zu informieren.

Urteil

Das Urteil wird hier veröffentlicht, sobald der Fall abgeschlossen ist.

Worum geht es in der Klage?

01.
Mangelnde Transparenz

Gemäß Art. 9 Abs. 2 DSGVO ist die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegt eine eindeutige Ausnahme vor, wie etwa die ausdrückliche und informierte Einwilligung des Nutzers. Eine gültige Einwilligung setzt voraus, dass die Nutzer vor ihrer Einwilligung vollständig verstehen, welche Daten erhoben werden, wie sie verwendet werden und zu welchen Zwecken. Im Fall von X gibt es keine Beweise dafür, dass die Nutzer der Verwendung ihrer sensiblen Daten für gezielte Werbung zugestimmt haben. Die Plattform kann nicht davon ausgehen, dass solche Informationen öffentlich sind, nur weil sie aus dem Nutzerverhalten abgeleitet werden. Außerdem macht die Datenschutzrichtlinie von X nicht deutlich, dass sensible Daten das Ad-Targeting beeinflussen können, sodass die Nutzer nicht wissen, wie ihre persönlichsten Daten verwendet werden.

02.
Microtargeting

X erhebt sensible Daten, einschließlich Informationen, die politische Ansichten und religiöse Überzeugungen der Nutzer offenbaren können, indem das Verhalten auf der Plattform verfolgt wird. Das Unternehmen überwacht Klicks, Likes, Kommentare und andere Interaktionen und kombiniert diese Daten mit Informationen, die über Werbepartner und verbundene Unternehmen von externen Websites und Apps gesammelt werden. Diese kombinierten Datensätze ermöglichen es X, detaillierte Nutzerprofile zu erstellen, die persönliche Interessen und Merkmale ableiten, obwohl die Datenschutzrichtlinie dies nur indirekt erwähnt. Diese Profile werden verwendet, um hochgradig personalisierte Werbung für bestimmte Zielgruppen anzuzeigen – eine Praxis, die als Microtargeting bekannt ist – bei der sensible personenbezogene Daten analysiert werden, um genau definierte Nutzergruppen zu erreichen.

03.
Hassreden

Ursprünglich zeigte X Beiträge in einfacher chronologischer Reihenfolge an, wobei die Nutzer die Inhalte nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung sahen. Dieses System wurde später durch eine algorithmische Zeitleiste ersetzt, die bestimmt, welche Beiträge in welcher Reihenfolge und mit welcher Sichtbarkeit angezeigt werden, was der Plattform eine erhebliche Kontrolle über die Informationen gibt, die den Nutzern angezeigt werden. Untersuchungen haben diesen Wandel, insbesondere nach dem Eigentümerwechsel des Unternehmens, mit einem deutlichen Anstieg von Hassreden und schädlichen Inhalten in Verbindung gebracht. Neben solchen Inhalten sollen auch Anzeigen geschaltet worden sein, was Bedenken hinsichtlich der Monetarisierung aufwirft. Gleichzeitig haben die verminderte Transparenz und der rechtliche Druck auf Kritiker es erschwert, diese Risiken zu untersuchen, zu überwachen und anzugehen.

Zeitstrahl