Eilverfahren: KI-Training von Meta in Deutschland

Am 27. Juni 2025 reichte SOMI beim Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in Deutschland einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Nutzung öffentlicher Nutzerinhalte von Facebook und Instagram durch Meta zum Trainieren seines KI-Modells Llama ein.

Dieses Verfahren wurde am 12. August 2025 abgeschlossen.

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Urteil: 12.08.2025

Was wir fordern


  • Meta muss die Verarbeitung personenbezogener Daten, die von Nutzern auf Facebook und Instagram geteilt werden, zum Zwecke der Entwicklung und Verbesserung von KI-Technologien einstellen.
  • Meta muss die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, die von Nutzern auf Facebook und Instagram geteilt werden, zum Zwecke der Entwicklung und Verbesserung von KI-Technologien einstellen, es sei denn, diese wurden eindeutig mit ausdrücklicher Einwilligung veröffentlicht.

Das Urteil

Das Gericht wies den Antrag auf einstweilige Verfügung aus verfahrensrechtlichen Gründen ab, da SOMI die Klage nach der Ankündigung von Meta am 14. April zu spät eingereicht habe. Das Gericht bestätigte jedoch ausdrücklich die Feststellungen von SOMI, dass die Datenpraktiken von Meta gegen EU-Recht verstoßen.

Das Gericht räumte ein, dass das KI-Training wahrscheinlich sensible Daten, Informationen über nicht registrierte Personen und Inhalte von Minderjährigen umfasst – alles Verstöße gegen den DSGVO-Schutz für besondere Kategorien personenbezogener Daten. Eine solche Verarbeitung kann nicht durch ein „berechtigtes Interesse“ gerechtfertigt werden und erfordert eine ausdrückliche Einwilligung, die Meta nicht eingeholt hat.

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung von Unterlassungsklagen für den Schutz der EU-Bürger vor der unrechtmäßigen Nutzung personenbezogener Daten durch Big Tech. Es sendet auch eine klare verfahrensrechtliche Botschaft: Dieses Instrument muss unverzüglich eingesetzt werden, sobald rechtswidrige Handlungen angekündigt werden, damit die Möglichkeit für die betroffenen Verbraucher, rasch zu handeln, nicht verloren geht.

Auf der Grundlage dieses Urteils, laufender Klagen gegen Meta in anderen EU-Ländern sowie von Aufsichtsbehörden und unabhängigen Ermittlern gesammelter Beweise wird SOMI in Deutschland ein Verfahren in der Hauptsache einleiten, um ein endgültiges Urteil über die Rechtswidrigkeit des Verhaltens von Meta innerhalb der EU zu erwirken.

Das Urteil ist hier abrufbar.

Worum geht es in der Klage?

01.
Fehlende Einwilligung

Seit dem 27. Mai 2025 nutzt Meta alle von Nutzern auf Facebook und Instagram veröffentlichten Informationen, Interaktionen mit „Meta AI“ und nutzerbezogene Daten von Werbepartnern, um seine KI, Llama, zu entwickeln, ohne die Einwilligung der Nutzer einzuholen, sondern sich stattdessen auf angeblich berechtigte Interessen zu berufen.

02.
Sensible Informationen

Obwohl Meta behauptet, nur öffentliche Inhalte von registrierten Nutzern ab 18 Jahren für das KI-Training zu verwenden, verarbeitet das Unternehmen auch Daten von Minderjährigen und nicht registrierten Dritten. Das Datenschutzcenter von Meta bestätigt, dass personenbezogene Daten, einschließlich sensibler Informationen von Personen, die in Nachrichten oder Bildern erscheinen, zur Entwicklung und Verbesserung von KI verwendet werden können.

03.
Verstöße gegen den Digital Markets Act (DMA)

SOMI argumentierte, dass das Verhalten von Meta auch gegen den Digital Markets Act verstößt, indem es Daten von Facebook und Instagram kombiniert, ohne den Nutzern eine klare Wahlmöglichkeit zu geben, indem es in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Transparenz bietet und indem es die Datennutzung auf KI-Systeme außerhalb seiner Social-Media-Plattformen ausdehnt.

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